15.09.2017       0

APPELL An Generalstaatsanwalt der Russischen Föderation Herrn W.W.Ustinow im Zusammenhang mit intensivierter Anwendung gegenüber den russischen Patrioten des Artikels 282 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation betreffend "Aufstachelung zum nationalen Hass" gegen Juden


An Generalstaatsanwalt der Russischen Föderation Herrn W.W.Ustinow

im Zusammenhang mit intensivierter Anwendung gegenüber den russischen Patrioten des Artikels 282 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation betreffend "Aufstachelung zum nationalen Hass" gegen Juden

 

103793 Moskau, Uliza Bolschaja Dimitrowka 15 A,
Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation
Herrn Ustinow W.W.

 

Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt

Der Grund dieses unseren Appells an Sie besteht in der Tatsache der sehr alarmierenden Lage in unserem Lande, die unverkennbar Merkmale des verschleierten Genozids gegenüber dem russischen Volk und seiner traditionellen Kultur trägt. Der konkrete juristische Teil, der hiermit zur Anwendung empfohlen wird, ist in den letzten Absätzen des Appells dargelegt worden (Punkte 1-4). Das Problem, das wir hiermit erörtern, ist aber sehr stark tabuiert, deswegen halten wir es für angebracht, uns nicht auf trockene, rein juristische Formulierungen zu beschränken, sondern denen eine erklärende Schilderung des Wesens dieses Problems voranzustellen und die berechtigten Gründe unserer Beunruhigung darzulegen.

Am 18.Dezember 2003 hatte der Präsident der Russischen Föderation W.W.Putin während eines Fernsehgesprächs mit dem Volk folgende Daten angeführt, die die staatliche "Bekämpfung des Extremismus belegen": im Jahr 1999 sind nach dem Artikel 282 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation "Aufstachelung zum nationalen Hass" 4 Menschen verurteilt worden, im Jahr 2000 – 10 Menschen, im Jahr 2003 aber "sind 60 Verfahren angestrengt worden, davon etwa 20 sind zum Gerichtsverfahren geführt worden. Und ungefähr 17-20 Schuldsprüche sind verkündet worden" (W.Putin: Das Gespräch mit Russland am 18.Dezember 2003. Moskau 2003, S.53). Wir haben Gründe anzunehmen, dass die somit vorgegebene Tendenz im weiteren Verlauf ihre Fortsetzung gefunden hat.

Die bei weitem überwiegende Mehrzahl solcher Verfahren wird von den jüdischen Funktionären oder Organisationen initiiert, die die von ihnen Beklagten des "Antisemitismus" bezichtigen. Die überwiegende Mehrzahl der Beklagten und Verurteilten identifizieren sich als russische Patrioten. Zur Zeit gehört dieser Gruppe der bekannte unabhängige Politiker und Publizist an, das ehemalige Oberhaupt des Staatlichen Komitees für Presse- und Druckwesen B.S.Mironow.

Wir geben zu, dass manche Äußerungen russischer Patrioten an die Adresse des Judentums nicht selten scharf negativ geprägt sind, manchmal zu sehr emotionalen Charakter haben, der in einer öffentlichen Debatte inakzeptabel ist, was vom Gericht als Extremismus empfunden wird. Aber der Grund einer solchen Schroffheit und die Urquelle des Extremismus im genannten nationalen Konflikt wurden in den oben erwähnten Gerichtsverfahren nie recherchiert.

Denn die Hauptfrage, die das Untersuchungs- und das Gerichtsverfahren zu klären hätten, wäre die folgende: entsprechen der Wahrheit die scharf negativen Einschätzungen des Judentums seitens der russischen Patrioten in ihrem innersten Wesen, worauf diese Ablehnung eben zielt, oder nicht? Wenn sie der Wahrheit nicht entsprechen, dann handelt es sich um Erniedrigung der Juden und Aufwiegelung zum nationalen Hass. Wenn aber diese Einschätzungen zutreffen, dann sind sie gerechtfertigt und – unabhängig von ihrer Emotionalität – dürfen nicht als erniedrigende, hassschürende etc. qualifiziert werden. (Zum Beispiel einen anständigen Menschen als Verbrecher zu denunzieren würde einer unprovozierten Beleidigung gleichkommen; einen überführten Verbrecher aber als Verbrecher zu bezeichnen wäre nur eine wahrheitsgetreue Feststellung).

Darüber hinaus, da es sich in diesem nationalen Konflikt um zwei Parteien handelt (die Anklagende und die Angeklagte), ist zu klären: welche von diesen Parteien den gegebenen Konflikt angefangen und ihn zu verantworten hat und ob die Handlungen der Angeklagten nicht bloß die Gegenwehr angesichts der aggressiven Angriffe der anklagenden Partei darstellen?

Wir möchten Ihnen versichern, Herr Generalstaatsanwalt, dass hinsichtlich all dieser Fragen in der ganzen Welt eine große Anzahl anerkannter Fakten und Quellen gibt, anhand derer man zu einem zweifelsfreien Schluss kommen darf: negative Einschätzungen seitens der russischen Patrioten betreffend typische Handlungen des Judentums gegenüber den Nichtjuden entsprechen der Wahrheit, dabei sind diese Handlungen alles andere als zufällig, sondern, im Gegenteil, werden im talmudistischen Judaismus vorgeschrieben und schon seit zwei Jahrtausenden praktiziert. Folglich sind die den Patrioten zur Last legenden Äußerungen und Veröffentlichungen gegen Juden in erdrückender Überzahl der Fälle nur Gegenwehr, die zwar in ihrem Stil nicht immer korrekt, in ihrem Wesen aber gerechtfertigt ist.

Als Beleg hierfür möchten wir Sie auf das Buch "Kizur Schulhan Aruch" aufmerksam machen, das in Moskau vom Kongress der Jüdischen Religiösen Organisationen und Vereinigungen in Russland (KEROOR) offiziell herausgegeben ist, und zwar schon in mehreren Auflagen. Dieses Buch stellt die gekürzte Fassung des jüdischen Gesetzeskodexes "Schulhan Aruch" dar, zusammengestellt vor einigen Jahrhunderten aufgrund von "Talmud" und verbindlich zur Befolgung bis in unsere Zeit. Im Vorwort zum Buch in Ausgaben von 1999 und 2001 gesteht das Oberhaupt des Exekutivkomitees des KEROOR Rabbiner Sinowij Kogan freimütig das Folgende (Kursiv stammt von uns):

"Der Redaktionsrat des KEROOR hat für notwendig befunden, in der vorliegenden Übersetzung manche galachische Empfehlungen /.../ wegzulassen, deren Veröffentlichung in einer Ausgabe in Russisch von der Bevölkerung Russlands, die sich nicht zum Judaismus bekennt, als eine unprovozierte Beleidigung empfunden werden würde. Der Leser aber, der "Kizur Schulhan Aruch" in ideal vollständiger Fassung lesen möchte, wird in die "Jeschiwa" eingeladen, damit er dort dieses und viele andere heilige Bücher im Original studieren kann". 

Das heißt, dass einer der führenden Funktionäre des Judentums Russlands manche Leitsätze des erwähnten jüdischen Verhaltenskodexes für die nichtjüdische Bevölkerung Russlands als beleidigend einstuft, hält es aber für möglich und ratsam, seine Stammesgenossen zwecks Studium dieser Beleidigungen in die "Jeschiwas" einzuladen – jüdische Schulen, die vom Staats- und Lokalhaushalt mitfinanziert werden. Freilich auch in dieser zensurierten Ausgabe finden wir folgende Leitsätze:

<![if !supportLists]>- <![endif]>In den "Gesetzen über Götzendiener" heißt es, dass "die Figur, zusammengestellt aus zwei einander durchkreuzenden Stäben, die man anbetet, zur Verwendung verboten ist" – das bedeutet, dass das Christentum zur Abgötterei gezählt wird und sämtliche Vorschriften, die das Verhalten der Juden gegenüber den Götzendienern ("Akums") betreffen, in Russland, einem Land mit überwiegender christlich-orthodoxer Konfession, vor allem dem Umgang mit den orthodoxen Christen gelten (S.389).<![if !supportLists]> <![endif]>

<![if !supportLists]>- <![endif]>Die Vorschrift, angesichts des "götzendienerischen Hauses" (d.h. des Tempels) den Fluch an seine Adresse auszusprechen, und zwar: " Das Haus der Stolzen wird der Gott ausmerzen", und angesichts des zerstörten Tempels empfiehlt es sich Folgendes auszurufen: "Der Gott der Vergeltung hat sich offenbart!". Dessen nicht genug, des weiteren wird folgende Variante dieser Vorschrift empfohlen: "manche glauben, es handelt sich hier um Häuser der Nichtjuden, die in Frieden, Ruhe und Reichtum leben" (S.389-390).

<![if !supportLists]>- <![endif]>Gleichstellung der Nichtjuden mit Exkrementen (S.47 und 48).

<![if !supportLists]>- <![endif]>Das Verbot, den Nichtjuden das Handwerk beizubringen (S.390).

<![if !supportLists]>- <![endif]>"Eine Jüdin sollte einer Nichtjüdin bei der Geburt nicht helfen", abgesehen von Fällen, "wo Hilfeverweigerung Feindseligkeit gegenüber uns hervorrufen könnte /.../, aber auch dann nur gegen Entgelt" (S.390).

<![if !supportLists]>- <![endif]>"Wenn ein Mensch Geld bei einem Nichtjuden geliehen hat, und dieser Gläubiger gestorben ist, darf er /der Jude/ es unterlassen, dem Sohn des Gläubigers die Schuld zurückzuzahlen, wenn dieser Sohn nicht genau weiß, ob dieser Jude seinem Vater Geld schuldet oder nicht" (S.405).

<![if !supportLists]>- <![endif]>Bei Geldverrechnungen "wird es erlaubt, Fehler des Nichtjuden zu eigenen Gunsten zu nützen" (S.406).

<![if !supportLists]>- <![endif]>"Es ist verboten, einen Juden in die Gewalt eines Nichtjuden auszuliefern, egal, ob es dabei um sein Leben oder Hab und Gut handelt; und egal, ob es durch irgendwelche Taten oder nur Worte geschieht; es ist verboten, einen Juden zu denunzieren oder die Orte anzuzeigen, wo er sein Vermögen aufbewahrt" (S.408) – wir bitten hier inständig, zu beachten: das betrifft das den Juden vorgeschriebene Verhalten in einem Untersuchungs- und Gerichtsverfahren.

<![if !supportLists]>- <![endif]>Es versteht sich von selbst, dass unter 13 Hauptprinzipien des Judaismus die Forderung nach der Erwartung des jüdischen Weltherrschers enthalten ist, eines Herrschers, der die Juden zu den Herren über alle anderen Völker der Welt macht: "Vorbehaltlos glaube ich an die Ankunft des Messias und, obwohl sie sich verzögert, werde ich jeden Tag sie erwarten" (S.485).

In der Glaubenslehre der Orthodoxen Kirche wird ein solcher zu erwartender Weltherrscher mit dem Antichrist gleichgesetzt, vor dem Jesus Christus (Joh.5:43), Apostel Paulus (2 Thess.2), Heilige Väter der Kirche gewarnt hatten. Das ist ein wichtiger und unabdingbarer Teil der orthodoxen christlichen Lehre über das Ende der Geschichte.

In seinem Vorwort zum Buch "Kizur Schulhan Aruch" schreibt das Oberhaupt des Exekutivkomitees des KEROOR Kogan: "Der Talmud ist ein unübertroffenes Denkmal des jüdischen Genies", und die hiermit vorgelegte Quintessenz seiner Moral, "Kizur Schulhan Aruch" – ein Lehrbuch, "eine Chrestomatie der jüdischen Zivilisation unserer Zeit /.../. Dieses Buch ist für euch absolut notwendig. Ihr dürft genau so handeln, wie es darin beschrieben ist und dabei sicher sein, dass ihr den Willen des Allerhöchsten erfüllt".

Und der Hauptrabbiner Russlands A.Schajewitsch merkt in seinem Vorwort an: "Das Interesse an diesem Buch hat unsere allerkühnsten Erwartungen übertroffen. Wir erhalten eine gewaltige Menge von Dankesbekundungen von ganz verschiedenen Menschen im Laufe all dieser Zeit. Noch größere Anzahl von Briefen enthält dringende Bitten um Hilfe bei der Beschaffung dieser Ausgabe".

Somit geht es hier nicht um ein historisches Denkmal des Schrifttums, sondern ausdrücklich um eine Anleitung zum Handeln.

Wir glauben, dass schon allein aufgrund dieser einzigen offiziellen jüdischen Ausgabe die Rechtsschutzorgane gemäss Artikel 282 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation die Verbreitung der Religion unterbinden sollten, die beim Judentum den Hass gegenüber der übrigen "Bevölkerung Russlands" schürt. Und das umso mehr, wenn man den "ideal vollständigen Umfang des unübertroffenen Denkmals der jüdischen Moral" kennenlernt – das Buch "Kizur Schulhan Aruch", das man in "Jeschiwas" studiert.

Nun machen wir uns hier dessen Übersetzungen aus einer judaistischen Amsterdamer Ausgabe zunutze, diese Übersetzungen hatte der Gerichtsexperte, der Hebraist Dr. K.Ecker für ein Gerichtsverfahren in Deutschland im Jahre 1883 angefertigt (Dr. K.Ecker. Der "Judenspiegel" im Lichte der Wahrheit. Eine wissenschaftliche Untersuchung. Paderborn, 1884; die russische Übersetzung: Д-р К.Эккер. "Еврейское зерцало" в свете истины. Научное исследование. Москва, 1906). Jenes Gerichtsverfahren haben die Juden angestrengt – im Zusammenhang mit dem Fall eines zum Christentum konvertierten Stammesgenossen (Justus Briman), der die menschenverachtenden Gesetze des "Schulhan Aruch" und des "Talmud" veröffentlicht hatte. Und das Gericht hat den Herausgeber freigesprochen, indem es die dargebotene Übersetzung als eine dem Quellenwerk korrekt entsprechende befunden hatte. Dr. Ecker hat nur kleine Ungenauigkeiten des Textes korrigiert – den von ihm korrigierten Text führen wir hiermit in charakteristischen Auszügen mit dem Hinweis auf genau wiedergegebene jüdische Quellentitel an (dabei stützen wir uns im Vertrauen auf hohe Qualifikation des deutschen Hebraismus-Experten und des deutschen Gerichts).

<![if !supportLists]>- <![endif]>"Sein /des Nichtjuden/ Samen wird dem Samen des Viehs gleichgesetzt" ("Tosefta"-Ergänzung zum Talmud "Ketubot", 3b). "Für die /gestorbenen nichtjüdischen/ Diener und Mägde /.../ sagt man keine Worte des Trostes ihren Hinterbliebenen, sondern bloß ihm /ihrem jüdischen Besitzer/: "Möge dir der Gott deinen Schaden ersetzen", ganz so, als ob man einem Menschen sagt, wenn bei ihm ein Stier oder ein Esel krepiert" ("Iore de`a" 377-1).

<![if !supportLists]>- <![endif]>"Es ist verboten, sie /die Nichtjuden, die "Akums"/ zu retten, wenn sie dem Tode nahe sind. Zum Beispiel, wenn du siehst, dass der eine von ihnen ins Meer gefallen ist, solltest du ihm nicht helfen, sogar wenn er dich dafür bezahlen würde /.../. Es ist erlaubt, auf einem Akum eine Arznei zu testen, ob es heilend wirkt oder nicht?" ("Iore de`a" 158-1).

<![if !supportLists]>- <![endif]>"Das Geld der Akums ist wie herrenlos und jeder, der sich dessen als erster bemächtigt, darf davon Besitz ergreifen". "Gegenüber einem Akum gilt der Betrug nicht als ein solcher" ("Choschen ga-mischpat" 156-5; "Haga" 227-26; "Haga" 348-2).

<![if !supportLists]>- <![endif]>"Wenn ein Jude einen Nichtjuden bestohlen hat und man ihn /den Juden/ zu einer eidesstattlichen Erklärung zwingt /.../, dann soll er seinen Eid in seinem Herzen für ungültig erklären, weil er zu diesem Eid gezwungen wird" ("Iore de`a" 329-1, "Haga"). Achtung: das betrifft erneut das Verhalten der Juden während des Untersuchungs- und des Gerichtsverfahrens! 

<![if !supportLists]>- <![endif]>"Wenn man über jemand weiß, dass er dreimal einen Juden oder sein Geld einem Akum ausgeliefert hat, dann muss man Wege finden, ihn unter die Erde zu bringen". "An Geldausgaben, die dazu dienen, den Verräter unter die Erde zu bringen, sind alle /jüdischen/ Bewohner jener Gegend teilzunehmen verpflichtet" ("Choschen ga-mischpat" 388-15 und –16). 

<![if !supportLists]>- <![endif]>"Den Verräter ist es erlaubt an jeder Stelle zu töten, überall, auch in unserer Zeit. Es ist erlaubt, ihn zu töten, bevor er es schafft, einen zu denunzieren

(was einen Schaden zufügen könnte "entweder körperlich, oder finanziell, auch wenn dieser Schaden gering ausfallen mag") /.../ und jeder, der als erster tötet, gewinnt das Verdienst" ("Choschen ga-mischpat" 388-10).

<![if !supportLists]>- <![endif]>"Ein jüdischer Freigeist, das heißt einer, der an den Gottesdiensten der Akums teilnimmt, /.../ alle solchen zu töten ist eine gute Sache. Wenn man Macht hat, sie öffentlich mit einem Schwert zu töten, dann sollte das so geschehen; wenn aber nicht, dann muss man sie so umstricken auf jede mögliche Weise, damit sie ums Leben kommen. Zum Beispiel, wenn du siehst, dass einer von denen in einen Brunnen gefallen ist, und im Brunnen eine Leiter steht, dann muss du diese Leiter schleunigst herausziehen, mit Bemerkung: "Ich habe jetzt die Sorge, meinen Sohn vom Dach zu holen, nachher bringe ich dir die Leiter zurück" und so weiter" ("Choschen ga-mischpat" 425-5).

All diese Texte, deren Identität längst durch das deutsche Gericht bewiesen worden ist (das ist sehr wichtig!), werden auch jetzt von einer Gruppe der zeitgenössischen jungen Rabbiner und "Seminaristen"-"Jeschiboter", die gegen eine solche rassistische Moral eintreten, in ihrer Echtheit bestätigt.

Zum Beispiel, der israelische Schriftsteller I.Schamir veröffentlichte in der Zeitschrift "Наш современник" ("Nasch Sowremennik" – "Unser Zeitgenosse", Moskau, 2004 Nr.11)  folgende bis jetzt gültigen Vorschriften, gegen welche diese gewissenhaften Juden protestieren, u.a. auf der Website http://www.talkreason.org:

<![if !supportLists]>- <![endif]>"Die Juden sind die vollwertigen, vollkommenen Wesen; die Nichtjuden, ihrerseits obwohl auch Menschen, dennoch sind sie minderwertig und unvollkommen. Der Unterschied zwischen den Juden und den anderen Völkern ist ähnlich wie der Unterschied zwischen der Seele und dem Leib oder zwischen den Menschen und den Tieren /.../. Der Unterschied zwischen der Seele eines Juden und der eines Nichtjuden ist größer, tiefer und wesentlicher, als zwischen der Seele eines Tieres und der eines Menschen".

<![if !supportLists]>- <![endif]>"Das Verbot, /einen anderen Menschen/ zu hassen, betrifft ausschließlich die Juden /.../. Das jüdische Gesetz erlaubt Rachesüchtigkeit und Nachtragen gegenüber den Nichtjuden /.../. Ein Jude darf sich /.../ um keinen seiner sei es auch nächsten nichtjüdischen Verwandten grämen".

<![if !supportLists]>- <![endif]>"Jeder Götzendiener (sowohl ein Jude als auch ein Nichtjude) muss zum Tode verurteilt werden /.../, im Falle, dass es kein entsprechend befugtes Gericht gibt, darf und sogar muss jeder Jude einen Juden umbringen, der zweifellos ein Götzendiener ist /.../. Betreffend Christentum gibt es Meinungsverschiedenheiten zwischen den Autoritäten, dennoch die überwiegende Mehrzahl von ihnen hält das Christentum für Abgötterei, Heidentum".

All das kann man auch noch um die Worte aus dem Gebet "Schefoch" ergänzen, in dem die Juden am Vorabend ihres Pascha-Festes ihren Gott aufrufen, "alle übrigen Völker unter dem Himmel auszurotten". Wir wissen die Tatsache sehr zu schätzen, dass in der Ablehnung dieser judaistischen menschenverachtenden Doktrin mit uns durchaus auch die ehrlichsten Vertreter des jüdischen Volkes einig sind, solche Bürger des Staates Israel, wie Israel Schahak von der Universität Jerusalem und Israel Schamir, die die Moral des "Schulhan Aruchs" verurteilen – sowohl in derer talmudistischen Theorie, als auch in der staatlichen Praxis der jüdischen Behörden gegenüber den Palästinensern (siehe auch die Publikationen von I.Schamir in der Zeitschrift "Наш современник" ("Nasch Sowremennik", Moskau, 2003 Nr.10).

Es ist anzumerken, dass sogar die oben angeführten schrecklichen Vorschriften nicht nur Theorie, sondern bis in unsere Tage hinein geltende und praktizierende Anweisungen darstellen. Der ehemalige Vorsitzende der jüdischen Gemeinde von Charkow E.Chodos veröffentliche unlängst das Beweismaterial ("Das Beil über der Russischen Orthodoxie, oder Wer hat den Pfarrer Men umgebracht", Charkow, 1999) mit der Anklage gegen die Mitglieder der jüdischen Bewegung "Chabad": die Anklage lautet auf Tod im Jahre 1990 des russisch-orthodoxen Pfarrers Juden Alexander Men (der "die Gottesdienste der Akums zelebrierte" und von einer Jüdisch-Christlich-Orthodoxen Kirche träumte", was nach Gesetzten des Staates Israel den Tatbestand eines kriminellen Verbrechens erfüllt), dennoch haben sich die Behörden der Russischen Föderation für diese Angaben nicht interessiert. Es ist üblich, Verbrecher einzig und allein in den Reihen der "russischen Antisemiten" zu suchen und auszumachen.

Für die Adepten der Moral von "Schulhan Aruch" ist es alles andere als verwunderlich, dass eine ganze Menge der antijüdischen Aktionen auf der ganzen Welt ständig von Juden selbst initiiert wird, und zwar mit dem provokativen Ziel – um einen willkommenen Anlass zu Repressalien gegen die Patrioten des jeweiligen Landes zu liefern. In Russland ist am meisten der "Fall Norinskij" bekannt geworden: dieser verschickte im Jahre 1988 an Juden im Namen der Vereinigung "Pamjat" ("Das Gedächtnis") Drohbriefe und –anrufe zwecks Verleitung der Behörden zu Repressalien gegen diese Organisation; in dieser Sache half ihm tatkräftig sein Stammesgenosse, der Chefredakteur der Zeitschrift "Snamja" ("Die Fahne") G.Baklanow, der dessen Flugblatt in einer Auflage von einer halben Million Exemplare veröffentlichte – und erst danach wurde diese Provokation entlarvt ("Snamja", 1988, Nr.10; die Zeitung "Prawda" vom 19.11.1988; die Zeitung "Komsomolskaja Prawda" vom 24.11.1988, das Magazin "Ogonjok", 1989, Nr.9). Von den letzten bekannt gewordenen Fällen sind zu erwähnen eine seltsame Serie der Vandalismus-Akten in den Jahren 1998-1999: am 13.Mai 1998 ereignete sich eine nächtliche Explosion bei einer Synagoge in Marjina Roschtscha (Moskaus Vorort) – es wurde eine ihrer Wände beschädigt, am gleichen Tag unweit einer Synagoge in Otradnoje (ebenfalls Moskaus Vorort) ist "ein brennender Benzinkanister entdeckt worden", und in Irkutsk "wurde ein jüdischer Friedhof geschändet". Selbstverständlich gab es einen großen Lärm in den Medien der Welt und alles wurde ohne jegliche Beweise irgendwelchen "russischen Neonazi" in die Schuhe geschoben ("Nesawissimaja Gaseta" vom 15.05.1998). Aber nachdem im Jahre 1999 die Synagoge in Birobidshan demoliert wurde und das Gericht festgestellt hat, dass es die Juden selbst waren, die dazu einen Handlanger angeheuert haben ("Radonesh", 1999, Nr.15-16) – haben die "demokratischen" Medien das verschwiegen.

Aufgrund unserer Kenntnisse der oben zitierten Regeln und Praktiken des jüdischen Verhaltens ist es unschwer zu begreifen, weshalb als ständiger Begleiter des Judentums in allen Völkern der berüchtigte, sattsam bekannte "Antisemitismus" fungierte – der stellte eigentlich nur die natürliche Ablehnung dieser judaistischen Moral dar. Gerade deswegen wurde den Juden die Gleichberechtigung innerhalb der christlichen Staaten verwehrt und sie erlangten diese erst im Ergebnis der bürgerlichen Revolutionen mittels Umsturz der jeweiligen traditionellen Macht. So auch im Russischen Kaiserreich, nachdem alle Versuche der Zaren-Regierung, sie zu "Normalbürgern" zu machen, fehlgeschlagen haben, hat man ihnen im XIX.Jahrhundert die Gleichberechtigung entzogen: und zwar nicht, weil sie Nichtchristen waren (Nichtchristen waren auch Muslime, Buddhisten und andere, und sie alle hatten gleiche Rechte, wie Christen), sondern weil jüdische Religion – eine antichristliche und menschenverachtende ist, sie scheut im Milieu ihrer eifrigsten Anhänger nicht mal vor Ritualmorden. Viele Fälle dieses Ritual-Extremismus waren ebenfalls gerichtlich bewiesen worden (siehe z.B. die Materialien der Untersuchung, durchgeführt seitens des vorrevolutionären russischen Innenministeriums, in: В.И.Даль. Розыскание о убиении евреями христианских младенцев и употреблении крови их, СПб., 1844 – W.I.Dahl. Eine Untersuchung über die Tötung der christlichen Kinder durch die Juden und den Gebrauch deren Blutes, St.Petersburg, 1844).

Die geistige Ursache solchen Menschenhasses erklärt uns das Evangelium in den Worten Christi über die jüdischen geistigen Führer, die den Gott Vater abgelehnt und deswegen den Gottessohn abgelehnt und gekreuzigt hatten: "Ihr stammt aus dem Teufel als Vater, und wollt nach den Gelüsten eures Vaters  tun. Dieser war ein Menschenmörder von Anbeginn" (Joh.8:19,44).

Das ist die in der christlichen Orthodoxie allgemeingültige Erklärung der jüdischen Aggressivität als einer Form des Satanismus. Diese Erklärung teilten solche bekannte Philosophen-Intellektuellen, die man unmöglich des Antisemitismus verdächtigen kann, wie z.B. A.F.Lossew ("Источник". Москва, 1996, № 4, с.117.122 - "Die Quelle", Moskau, 1996, Nr.4, S.117-122), Pater Pawel Florenskij (siehe im Buch: В.В.Розанов. "Сахарна", Москва, издательство "Республика", 1998, с.360 – W.W.Rosanow. "Sacharna", Verlag "Respublika", 1998, S.360) und Pater Sergij Bulgakow: das den Christus verschmähende Judentum ist zum "Laboratorium jeglicher geistiger Laster geworden, die die Welt und insbesondere die christliche Menschheit vergiften" ("Вестник РХД", Париж, 1973, № 108-110, с.72 – "Der Bote der RChD" (Russische Christliche Bewegung), Paris, 1973, Nr.108-110, S.72). Selbst ein Judeo-Christ wie der Pater Alexander Men, der den "Antisemitismus" zu bekämpfen pflegte, behauptete: ein Jude, der das Christentum verschmäht, "verrät sich selbst und gerät leicht in die Fänge der finsteren Mächte" (die Zeitschrift "Евреи в СССР", 1975, № 11 – "Juden in der UdSSR", 1975;  Nr.11).

Eben das geschah leider mit dem größten Teil des jüdischen Volkes (im Unterschied zu seinem kleineren Teil, der sich zum Christentum bekannt hatte). Dennoch in seiner bei weitem überwiegenden Masse will dieses Volk diesen Sachverhalt nicht erkennen und glaubt, dass eine solche Feststellung der Wahrheit durch Jesus Christus und, in seiner Nachfolge, durch die orthodoxen Christen eine Verunglimpfung, ja Beleidigung des Judentums darstellt. Jüdische Kläger richten ihre Anklagen auf Antisemitismus des öfteren gegen eben diesen wesentlichen Bestandteil der christlich-orthodoxen Glaubenslehre selbst, dabei rufen sie eigentlich zu deren praktischem Verbot auf (wie, z.B., im Falle des Lehrbuches "Основы православной культуры" – " Grundlagen der orthodoxen christlichen Kultur" ).

Wir aber können und dürfen ein eventuelles Verbot der orthodoxen christlichen Kenntnisse über den Sinn der Geschichte als Kampf des Guten (an der Seite der Kirche) gegen das Böse (an der Seite der gegensätzlichen Religion, die die Ankunft des Antichrist bereitet) nicht hinnehmen.

Dem Vermächtnis unserer orthodoxen Kirchenväter folgend, können und dürfen wir auch das heutzutage geförderte falsche Verständnis von Toleranz als Demut gegenüber der Sünde, dem Bösen, der Lüge und, in diesem Fall, der Gotteslästerung und Gottesbekämpfung nicht hinnehmen. Gerade aufgrund seiner Achtung gegenüber dem Ebenbild Gottes, das jedem Menschen zugrunde liegt, und um seiner Seelenrettung willen muss ein Christ die Juden auf ihre gefährlichen Abweichungen von der Wahrheit aufmerksam machen. Gerade darin, vom christlichen Standpunkt her, besteht die echte Menschenliebe, denn einzig und allein die Bekehrung zum wahrhaftigen christlichen Glauben vermag die Juden zu retten. Im Gegenteil, das "tolerante" Nachsicht-walten-lassen gegenüber den Häresien und dem Satanismus fördert bloß den geistigen Tod des Judentums und, unter seinem Ansturm, - den vieler seiner Opfer.

Wir müssen hier gleich einen möglichen Einwand widerlegen, nämlich, dass russische Patrioten, die die Juden beschuldigen, nicht immer zwischen den religiösen und den nichtreligiösen Juden unterscheiden, während die Mehrheit des Judentums sich gar nicht als gläubige Juden empfindet und das Buch "Schulhan Aruch" nicht studiert. Unsere Widerlegung ist folgende: das Leben seit mehreren Generationen in Diaspora in freiwilliger Abkapselung von anderen Völkern (eben darin bestand der Sinn des jüdischen Kagals als des "Staates im Staat" – siehe dazu Bücher jüdischer Autoren:

"Der Antisemitismus in der antiken Welt" von S.Lurie und "Das Buch des Kagals" von J.Brafman) führte dazu, dass die Moral des "Schulhan Aruchs"  zum Teil des jüdischen nationalen Bewusstseins auch in seiner säkularen Form geworden ist. Zum solchen Schluss ist eine bekannte jüdische Schriftstellerin und Soziologin Hannah Arendt gekommen: "Gerade im Prozess der Säkularisierung entstand der durchaus reale jüdische Chauvinismus /.../. Die Vorstellung von der Auserwähltheit der Juden verwandelte sich /.../ in die Vorstellung, die Juden seien das Salz der Erde. Von diesem Moment an hört die alte religiöse Konzeption der Auserwähltheit als bloß das Wesen des Judaismus auf zu fungieren – sie wird zum Wesen des Judentums selbst" ("Антисемитизм"//"Синтаксис", Париж, 1989, № 26 - "Antisemitismus"//Sammelband "Syntaxis", Paris, 1989, Nr.26).

Dieser "reale jüdische Chauvinismus" und diese jüdische Rücksichtslosigkeit im Sinne und Geiste des "Schulhan Aruch" hatten sich während des furchtbaren Genozids des russischen orthodox-christlichen Volkes in den 1920-1930er Jahren sehr anschaulich offenbart (danach sollten die Juden mit ihren Beschuldigungen gegen russische Patrioten besonders zurückhaltend sein), sowie im Prozess der Zerstörung der UdSSR und der postkommunistischen Reformen in unserem Lande, was seinen Niederschlag sowohl in der gesetzeswidrigen Aneignung des staatlichen Eigentums als "herrenlosen", als auch in der Zusammensetzung der neuen regierenden Schicht gefunden hat: "In der Regierung wimmelt es von Juden" – stellt der Rabbiner A.Schajewitsch voll Stolz fest ("НГ-Фигуры и лица" /"Nesawissimaja Gaseta-Figuren und Gesichter/, 1998, № 16). Auf diese Weise fiel der Einfluss der Juden auf das Leben des Landes ausserordentlich unproportional zu ihrem Bevölkerungsanteil aus (0,16 % nach Angaben der letzten Volkszählung) – zum Schaden der Interessen aller anderen Völker des Landes und insbesondere des staatstragenden russischen Volkes.

Der bekannte jüdische Publizist L.Radsichowskij nennt so etwas eine "demokratisch-kapitalistische Revolution /.../. Jüdische und judennahe Intelligenzija war in Russland einer der Hauptträger der westlich-liberalen Ideologie, sie wurde zum Chefideologen dieser Revolution". Deswegen "besitzen die Juden soviel mehr Gewicht in der russischen Politik und Business, als in jedem anderen christlichen Land". Das nennt Radsichowskij "das jüdische Glück" – so hat er auch seinen Artikel betitelt (die Zeitung"Новое русское слово" – "Nowoje russkoje slowo"/"Das neue russische Wort"/, NewYork, vom 17.01.1996).

Jüdische Oligarchen haben im israelischen Fernsehen über die Quellen ihres "Glücks" in der von ihnen durchgeführten Revolution sehr aufrichtig berichtet (2.Programm, 03.10.1996) (Kursivschrift stammt von uns):

"Der Korruptionsgrad in Russland entspricht in vollem Umfang dem Grad der Umgestaltungen in Russland. Ich glaube nicht, dass die israelischen Beamten /.../ imstande sind, Reichtümer von Dutzenden und Hunderten von Millionen und Milliarden zu verteilen /.../. Das alles war herrenlos, das alles gehörte dem Staat, das gehörte allen! Es war also so: ein Beamte konnte bloß mit seiner Unterschrift bestimmen, wem das gehören sollte: dir oder jemand anders /.../. Das war eine gute Schlacht, die dazu geführt hat, was wir heute haben" (Beresowskij). "Solche Einkommen und Profite, die man in Russland verdienen konnte, könnte man nirgends verdienen /.../. Der größte Teil des Kapitals dort, 50 Prozent, gehört dem jüdischen Business" (Malkin, zur Zeit Mitglied des Präsidiums des Russischen Jüdischen Kongresses (REK). Gussinskij, dessen erster Vorsitzender, unter den Ursachen des jüdischen Geschicks nannte in der gleichen Fernsehsendung folgende Eigenschaften: "Härte", "Weniger Spielregeln, mehr Faustrecht, mehr Aggressivitätsprinzip".

Wir sollten ausserdem nicht vergessen, dass Gussinskij als Oberhaupt des REK der Finanzverbrechen bezichtigt wurde, worauf er mit seinen Diebeskapitalen nach Israel geflohen war. Sein Nachfolger auf diesem Posten Newslin hatte ebendort Asyl gefunden – ausser gleicher Beschuldigung war er auf Mitverantwortung am Mord seiner Konkurrenten angeklagt. Und solche Leute sind vom Judentum als seine Führer auserwählt worden, dabei beschützte sie das internationale Judentum mit allen Mitteln vor Gericht, unter anderem durch Schreie vom "staatlichen Antisemitismus"! Und wie viele ähnliche Verbrecher setzen ihre straffreie "gute Schlacht" fort – im Endeffekt für die Macht über Russland!?

"Zum ersten Mal seit Tausend Jahren der Siedlung der Juden in Russland haben wir die reale Macht in diesem Land bekommen", stellt ein anderer jüdischer Literator, E.Topol, in seinem "Offenen Brief an Beresowskij, Gussinskij, Smolenskij, Chodorkowskij und andere Oligarchen" fest (die Zeitung "Аргументы и факты" /"Argumenty i fakty"/, Moskau, 1998, № 38). Dabei betont Topol, sowie manch andere feinfühlige Juden (z.B. J.Nudelman – siehe die Zeitung "Советская Россия" /"Sowetskaja Rossija" – "Das Sowjetrussland"/, Moskau, vom  20.06.2002), dass die zerstörerische und eigennützige Politik der jüdischen Oligarchen, die das russische Volk erniedrigt, die Feindseligkeit des russischen Volkes gegenüber Juden provoziert.

Wir bitten die Generalstaatsanwaltschaft diese Meinung von Topol und Nudelman als Anerkennung der jüdischen Seite ihrer Verantwortung für die gegenwärtige Zuspitzung des russisch-jüdischen Konflikts zu berücksichtigen.

Und das umso mehr, weil für die Beibehaltung des gesetzeswidrig ergriffenen "herrenlosen" Staatseigentums und ihrer Macht diese regierende Schicht eine zielgerichtete Politik der Zerstörung der Moral des Volkes, des Ausmerzens seiner geistigen Werte betreibt, dabei ist diese Schicht bestrebt, das Volk in eine Biomasse ohne Glauben und Traditionen zu verwandeln – so ist es leichter das Volk zu regieren und seinen Widerstand zu unterdrücken. In all dem sind offenkundige Merkmale des geistigen Genozids unseres Volkes ersichtlich.

Um ein Beispiel zu nennen: eben die Juden haben den erbitterten Widerstand gegen die Einführung in den Schulen des Unterrichts der "Grundlagen der orthodox-christlichen Kultur" geleistet und auf eben jüdische Initiative hin dürfen wir, das staatstragende russische Volk, unsere nationale Zugehörigkeit im Pass nicht angeben. Der Oberrabbiner der Russischen Föderation Schajewitsch hat in einem Interview an "Los Angeles Times" bestätigt, das ausgerechnet die Juden auf der Weglassung der Rubrik "Nationale Zugehörigkeit" in den Pässen bestanden haben, und als Grund hierfür nannte er die Tatsache, dass "die Juden wichtige Posten in der Administration angenommen haben" (www.portal-credo.ru/site/print.php?act=rating&id=21). Das zeigt, dass sogar sie selbst sich darüber im klaren sind, was für eine Vorstellung von ihrer Nationalität sich bei den Nichtjuden herausgebildet hat und aus diesem Grund sind sie bestrebt, ihre nationale Zugehörigkeit zu verbergen – das alles spricht Bände.

Von vielen anderen Beispielen des versuchten Ausmerzens der geistigen Werte sind wir gezwungen ihre Aufmerksamkeit, Herr Generalstaatsanwalt, auf Politik des Kulturministers Schwydkoj zu lenken (er leitet heutzutage die Regierungsagentur für Belange der Kultur), und insbesondere auf sein Fernsehprogramm "Die Kulturrevolution", wo regelmässig der russische Patriotismus und russisch-orthodoxe Traditionen erniedrigt werden, unflätiges, unzüchtiges Fluchen propagiert wird, sowie die Idee, dass "der Sex Motor der Kulturförderung ist" (07.03.2002). All die Proteste der russischen Öffentlichkeit gegen die empörende, in ihrem Wesen provokative Tätigkeit dieses "obersten Kulturmenschen des Landes" verhallten ergebnislos.

Dabei verfügen Schwydkoj und seine Kollegen für ihre Attacken über die zentralen Sender des Russischen Fernsehens, während die sich dagegen wehrenden russischen Patrioten – nur über winzige Auflagen, für welche man sie verfolgt und vor Gericht stellt. Eine solche Ungleichheit der Möglichkeiten kann auch unwillkürlich zu überflüssiger Emotionalität der russischen Patrioten führen, insbesondere bei der Abwehr blasphemischer und frech antirussischer Handlungen der Personen jüdischer Nationalität. Eine solche Emotionalität der in die Ecke getriebenen Seite darf man aber nicht mit der aggressiv-attackierenden Emotionalität in einen Topf werfen. Für einen orthodox christlichen Menschen ist die Aggression unzulässig, er ist aber verpflichtet, sein Volk und seine Heiligtümer zu verteidigen – ein Beispiel dafür hat uns der Jesus Christus Selbst gegeben, der die Händler, die das Heiligtum missachteten, mit der Peitsche in der Hand aus dem Tempel vertrieb.

Im Vergleich mit den Äußerungen der angeklagten russischen Patrioten werden die weit aggressiveren Äußerungen der Juden gegenüber Nichtjuden in den jüdischen Zeitungen, die in der Russischen Föderation erscheinen, gedruckt. Zum Beispiel, im Organ des Russischen Jüdischen Kongresses "Еврейские новости" /"Jüdische Nachrichten"/ (2002, № 16, с.9) rief der Knesset-Abgeordnete A.Liberman zur gewaltsamen Deportation der Palästinenser aus Israel auf. Dabei werden die Palästinenser – entgegen den Beschlüssen des Sicherheitsrates der UNO! – nicht einfach aus ihrem Heimatland vertrieben (4 Millionen Flüchtlinge), sondern ihre Aktivisten werden samt ihren Familien ermordet, Häuser ihrer Verwandter werden zerstört, - so sieht der "Schulhan Aruch" in der staatlichen Politik Israels aus. Und das Judentum der Russischen Föderation unterstützt sie: der Russische Jüdische Kongress als eines seiner Ziele erklärt, dass er "die Aktionen der Solidarität mit dem Volke Israels sowie den politischen Lobbyismus der Interessen Israels durchführt" ("Еврейские новости" /"Jüdische Nachrichten"/, 2002, № 15, с.5). Dieses Ziel verfolgt auch das Staatliche Institut für Forschung Israels und des Nahen Ostens, dessen Leiter Satanowskij nun auch die Leitung des Russischen Jüdischen Kongresses übernommen hat.

Jüdische Gemeinden in der ganzen Welt führen solchen "politischen Lobbyismus" der Interessen des Weltjudentums zum Schaden des jeweiligen Wohnlandes durch, und insbesondere in den USA – dieser Staat ist zum Instrument der Erreichung der globalen Ziele des Judentums geworden – das hat Ariel Scharon in der Knesset im Jahre 2001 offiziell bestätigt. Den Juden ist es gelungen, selbst die Armee der USA in eigenen Interessen zu missbrauchen – für die Zerschlagung eines ganzen Landes, des Iraks. Was den Rassismus ihres "Schulhan Aruch" anbelangt, so versuchen sie ihn mit zuvorkommenden, "vorbeugenden" Bezichtigungen des "Antisemitismus" (das heißt, des angeblichen Rassenhasses) zu verschleiern – an die Adresse all derer, die sich mit ihrer Moral, ihren Handlungen, ihren Kriegen nicht einverstanden erklären. Eine solche Unterstellung der Begriffe stellt eine grobe Täuschung dar, die jedem unvoreingenommenen Richter offensichtlich sein sollte. Zum Beispiel, das "Moskauer Büro für Menschenrechte" unter der Leitung von A.Brod hat die Staatsanwaltschaft mit solchen Klagen gegen "Antisemitismus" regelrecht überhäuft, was zu einer praktischen Arbeitsbehinderung der Rechtsschutzorgane geführt hat, dabei hat dieses Büro unter anderem demonstriert, das es unter den Menschenrechten hauptsächlich die Rechte der Juden versteht.

Man darf behaupten, dass sich heutzutage die ganze demokratische Welt unter der finanziellen und politischen Kontrolle des internationalen Judentums befindet, worauf manche namhafte Bankiers (z.B. Jacques Attali) offen stolz sind. Und wir wünschen es uns nicht, dass unser Russland, gegen wessen Wiedergeburt ein präventiver permanenter Krieg ohne Regeln geführt wird, zu einem solcher unfreier Länder werden würde. Aus diesem Grund, sowohl mit dem Ziel der Verteidigung unseres Vaterlandes, als auch zum Zweck unserer persönlichen Selbstverteidigung, wenden wir uns gezwungenermaßen an Sie, Herr Generalstaatsanwalt, mit den konkreten Forderungen (Punkte 1-4) zur Unterbindung der Theorie und  Praxis der oben geschilderten Art des Extremismus, dabei stützen wir uns auf die Gesetzgebung der Russischen Föderation:

<![if !supportLists]>1. <![endif]>Durchführung der Prüfung anhand der Tatsache der offiziellen Herausgabe und der Verbreitung durch den Kongress der Jüdischen Religiösen Organisationen und Vereinigungen in Russland (KEROOR, offizielle Adresse: 101000 Moskau, Bolschoj Spassoglinischtschewskij pereulok, 10) in Moskau in russischer Sprache des jüdischen (judaistischen)   Verhaltenskodexes "Kizur Schulhan Aruch", der in den Ausgaben von 1999 und 2001 die oben angeführten Vorschriften des Hasses gegenüber den Nichtjuden enthält. Wie bitten Sie zu berücksichtigen, dass es hier nicht bloß um einen antiken historischen Text handelt, sondern um ein Verhaltenskodex, der verbindlich zum Befolgen in unserer Zeit bestimmt und vorgeschrieben ist, das unterstreicht der Leiter des Exekutivkomitees des KEROOR der Rabbiner S.Kogan in seinem Vorwort zu diesem Buch, und der Oberrabbiner Russlands A.Schajewitsch bezeugt ebendort die große Popularität dieses Buches beim gegenwärtigen russischen Judentum. In Moskau ist dieses Buch durch viele jüdische Buchhandelspunkte verbreitet worden (z.B. an der Fakultät für Journalistik der Staatlichen Moskauer Universität) und, selbstverständlich, auch in Synagogen. Vor kurzem, im Jahre 2004, wurde sie im Bücherkiosk der Synagoge an der oben erwähnten Adresse des KEROOR verkauft. Wenn dieses Buch als extremistisch eingestuft werden wird, wird es der Aufdeckung und Isolierung einer der hauptsächlichen Urquellen des ursprünglichen Extremismus in Russland dienen, der zuweilen den Gegenextremismus hervorruft. Bei alledem sollte es nur der erste Schritt sein – für die Ausmerzung dieser Art von Extremismus ist es notwendig, seine tiefere Ursache zu beseitigen.

Mit diesem Ziel bitten wir um eine Prüfung zum Fakten des gedruckten Bekenntnisses vom Rabbiner S.Kogan in seinem Vorwort zum Buch, wo es heißt, dass dessen noch extremistischere Vorschriften, die zwecks der Konspiration entfernt und von Kogan selbst als beleidigend für Nichtjuden charakterisiert wurden, in den jüdischen Lehranstalten – "Jeschiwas" – unterrichtet werden.  Dessen nicht genug, unverhohlen lädt der Rabbiner Kogan seine Stammesgenossen dorthin ein, damit sie dort diese Beleidigungen in aller Ruhe studieren können. Zur Prüfung dieses Sachverhalts würde die Analyse des Lehrmaterials der bekannten "Jeschiwas" Moskaus genügen, darunter derer, die zum Organisationsgefüge der FEOR ("Föderation der Jüdischen Gemeinden Russlands") vom Rabbiner Berl Lasar gehören, die selbst die Rabbiner Kogan und Schajewitsch samt Dutzend anderer für extremistisch halten, für eine, die "Aktionen der kriminellen Strukturen nachahmt" ("Международная еврейская газета" /"Internationale Jüdische Zeitung"/, 2005, №7-8, с.1). Wir bitten die Prüfung des Lehrmaterials in den "Jeschiwas", unter Heranziehung zur Expertise unabhängiger Übersetzer-Hebraisten (Nichtjuden), sich dabei an Auszügen der genannten Stellen des Talmud und des "Schulhan Aruch" zu orientieren, die in der oben erwähnten gerichtlichen Übersetzung von Dr. K.Ecker angeführt werden.

Wenn die Expertise das Bekenntnis vom Rabbiner Kogan bestätigt und ein solches Lehrmaterial zur Verwendung verboten werden wird, wird das den zweiten wichtigen Schritt in der Bekämpfung der Urquelle des Extremismus bedeuten. Dennoch muss man beachten, dass diese Texte die Grundlage und das Wesen des Judaismus selbst darstellen, der Glaubenslehre, von der es die Juden keinesfalls lassen werden, wenn sie auch zusätzliche Kürzungen im Text der genannten Bücher vornehmen würden – sie würden ihre Hasspflege in eine mündliche Form umwandeln, wie sie es schon viel früher in den christlichen Ländern praktiziert hatten. Darum halten wir es für notwendig, in der Ausmerzung dieser Urquelle des Extremismus nun auch den folgenden Schritt zu vollziehen – das Ergreifen offensichtlicher Maßnahmen für die Einhaltung der Gesetzgebung der Russischen Föderation, die auch gegen eine Reihe anderer extremistischer Organisationen ergriffen werden.

Und zwar: aufgrund des Artikels 282 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation, des Gesetzes "Über die Bekämpfung der extremistischen Tätigkeit" (2002) und des Artikels 13-5 der Verfassung der Russischen Föderation ("Die Gründung und die Tätigkeit öffentlicher Vereinigungen, derer Ziele auf Schüren des sozialen, Rassen-, nationalen und religiösen Hasses gerichtet sind, werden verboten") fordern wir ein Gerichtsverfahren für Verbot in unserem Lande aller religiöser und nationaler Vereinigungen, die sich auf Moral des "Schulhan Aruch" stützen, als extremistischer, einzuleiten. Die Personen, die solchen Vereinigungen das staatliche und munizipale Eigentum, Privilegien und staatliches Finanzieren zur Verfügung stellen, bitten wir zur Verantwortung zu ziehen, ungeachtet der Ämter, die sie bekleiden. Wir bitten außerdem die Frage zu prüfen, ob Träger solcher Moral (indem ihre Zugehörigkeit zu solchen extremistischen Vereinigungen eindeutig bewiesen ist) einflussreiche Posten im Staatsdienst und   in den Medien (sogenannte "Vierte Macht") innehaben dürfen.

<![if !supportLists]>2. <![endif]>Wir bitten auch, die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen nicht nur in den laufenden Gerichtsverfahren über die Anklagen der russischen Patrioten auf "Antisemitismus" zu berücksichtigen, sondern aufgrund dessen alle vorhergehenden ähnlichen Gerichtsurteile zu revidieren, die von der jüdischen Seite initiiert worden sind – in Hinsicht auf ihre Stichhaltigkeit im Lichte des oben Dargelegten.

Wenn Sie, Herr Generalstaatsanwalt, zum Schluss kommen sollten, dass unser Appell nicht in Betrachtung kommen kann – weil wir irgendwelche uns zurzeit unbekannte formelle Vorschriften nicht erfüllt oder irgendwelche formelle Fehler gemacht haben – sind wir bereit all diese Hindernisse unverzüglich zu beseitigen. Alle Personen, die diesen Appell  unterschrieben haben, gewähren dieses Recht seinen Überbringern. Das alles sollte aber keinen Anlass zu dessen Ablehnung im Wesen der Sache darstellen.

Wir bitten hiermit, uns Ihre Antwort an die Adresse der Überbringer des Appells zu geben. Eine Kopie dieses Dokuments senden wir an die Staatsduma mit der Bitte, das Abgeordnetengesuch nach dargelegten Punkten 1.-4. an die Generalstaatsanwaltschaft zu unterbreiten.

Am 7./20.März  2005
Fest des Triumphes des Orthodoxen Christentums

 

Das notwendige Post Scriptum:

Der vorläufige Entwurf unseres Appells ist mit dem Ziel der Besprechung und der Sammlung der Unterschriften am 15.Dezember 2004 auf mehreren Websites im Internet unterbreitet worden (manchenorts in einer von örtlichen Redakteuren leicht veränderten Fassung). Bald darauf ist er von 20 Duma-Abgeordneten unterstützt worden (wir sind ihnen allen dankbar, trotz mancher darauffolgender Missverständnisse). Einen Monat nach der ersten Veröffentlichung des Textes, im Januar 2005, begann eine Verleumdungskampagne gegen die Unterzeichner des Appells als "Provokateure und Nazis" mit der Forderung der Bestrafung für "die Aufstachelung zum nationalen Hass", und zwar nicht der Herausgeber und Lehrer des "Schulhan Aruch", sondern uns. Diese Kampagne war buchstäblich weltweit (!) organisiert und künstlich mit dem jüdischen Jubiläum des Auschwitz in Zusammenhang gebracht. Das "Moskauer Büro für Menschenrechte" und der Russische Jüdische Kongress richteten entsprechende Appelle an die Organe der Staatsanwaltschaft. Der Text unseres Appells selbst ist in den Medien nicht wiedergegeben worden – man hat bloß unbegründete Beschuldigungen auf "Antisemitismus" und "Provokationen" unterbreitet, die Interviews mit den Unterzeichnern wurden entstellt wiedergegeben. Unter dem Druck dieser Kampagne haben uns auch viele Vertreter aller Machtstrukturen der Russischen Föderation unbegründet verurteilt, gegen einige der Unterzeichner ist drohender Druck seitens entsprechender Dienste ausgeübt worden – und das alles ohne jegliche Untersuchung, Gerichtsverfahren und sogar ohne Analyse des Textes unseres Appells durch die Generalstaatsanwaltschaft! Wir halten solche Erklärungen für Verleumdung, hiermit geschilderte Handlungen der Behörden aber – für gesetzeswidrig.

Wir sind all diesen jüdischen und jüdisch kontrollierten Kräften dankbar dafür, dass sie auf eine sehr anschauliche Weise die Unehrlichkeit ihrer Art der Beschuldigungen auf "Antisemitismus" bestätigt haben – mit dem offensichtlichen Ziel der Verschleierung des Wesens des Problems, diese Vorgehungsweise erwähnen wir in unserem Appell. Eine solche Reaktion bestätigt einmal mehr auch unsere Warnung vor ungeheurem Einfluss des internationalen Judentums auf Medien und Machtstrukturen unseres Landes, was wir im Einklang mit unserer Bürgerpflicht und unserem Gewissen nicht hinnehmen können. 

Kennzeichnend ist ferner auch die Tatsache, dass in genau diesen Wochen Herren Schwydkoj und M.Gelman ein neues Beispiel der unbestraften Verhöhnung der russischen Kultur und des russisch-orthodoxen Glaubens durch die Träger der erwähnten Moral geliefert haben – die von ihnen in Moskau organisierte und mit Staatsgeldern finanzierte Ausstellung "Russland-2", die eine Reihe lästerlicher "Werke" enthielt (beantragen Sie bitte das Sujet aus dem Fernsehprogramm "Русский взгляд" /"Der russische Blick"/ vom 27.02.2005). Wir schließen unsere Stimmen den Protesten der russischen Öffentlichkeit an, die die Untersuchung dieser neuen Demonstration des antirussischen Extremismus sowie endlich die Heranziehung der hochrangigen Lästerer zur Verantwortung fordert!

Wir waren nicht bestrebt, die Unterschriften unter unserem Appell  in maximalem Umfang zu sammeln, denn es geht hier nicht um ihre Zahl. Nichtsdestotrotz glauben wir, dass Millionen unserer Landsleute, darunter nicht nur Russen und orthodoxe Christen, sondern auch Vertreter anderer Völker und Konfessionen Russlands, ihre Unterschriften zu den unseren anschließen würden, wenn sie die Gelegenheit gehabt hätten (das war unter anderem aus den Ergebnissen der Abstimmung der Fernsehzuschauer während der Fernsehdiskussion "An die Barriere!" auf dem Sender NTV am 3.Februar 2005 ersichtlich). Wir wissen, dass viele Bürger ihre Briefe der Unterstützung unseres Appells persönlich an die Generalstaatsanwaltschaft gesandt haben. In manchen Städten haben die Initiativgruppen analoge Aufrufe an die örtlichen Rechtsschutzorgane gerichtet, wo sie gegen die Handlungen der örtlichen Organisationen, die sich von der Moral des "Schulhan Aruch" leiten lassen, protestiert haben. Wir hoffen, dass diese sich ausbreitenden Proteste von der Staatsanwaltschaft zur Untersuchung angenommen werden, und dass sie die Selbstorganisation unseres Volkes zu seiner Verteidigung fördern werden.

Wir kommen zum Schluss, dass das erste Ziel unseres Appells schon erreicht worden ist: das Problem der selbstentlarvenden menschenverachtenden Moral des "Schulhan Aruch" ist enttabuisiert worden und es besteht die Möglichkeit einer öffentlichen Diskussion darüber. Die Einstellung zu diesem Problem verschiedener Kräfte und Machtstrukturen, Politiker, gesellschaftlicher und religiöser Funktionäre zeigt sehr anschaulich die Frontlinie im gegenwärtigen Krieg, der gegen Russland geführt wird: wer die Interessen unseres Volkes verteidigt, und wer, im Gegenteil, ist bereit, unser Volk zu verraten – "der Furcht vor Juden zuliebe". Wir hoffen, dass es auch in unseren Rechtsschutzorganen ehrliche Leute gibt, die ihre bürgerliche Pflicht zu erfüllen sowie in diesem Krieg den Platz einzunehmen vermögen, für welchen sie sich vor ihrem Volk und vor dem Gott nicht schämen würden.

Die Unterschriften:

Anikin W., Chefredakteur der Zeitung "Астраханская держава" /"Astrachaner Macht"/, (Astrachan)

Antonow W.W., Redakteur der Zeitschrift "Имперский вестник" /"Der Reichskurier"/ (St.Petersburg)

BelowW.I., Schriftsteller, Preisträger des Staatspreises (Wologda)

Budjanow W.P., Chefredakteur der Zeitung "Память" /"Das Gedächtnis"/ (Nowosibirsk)

Burow Pawel, Priester der Russisch-Orthodoxen Kirche (Moskau)

Wardugin W.I., stellvertretender Chefredakteur der Zeitschrift "Волга" /"Wolga"/ (Saratow)

Warssonophij (Samarin), Igumen (Abt) der Russisch-Orthodoxen Kirche (Gebiet Stawropol)

Gorelikow P.N., Oberstleutnant, Leiter der KKOO "Christlich-orthodoxe Offiziere" (Krasnodar)

Grjasnow W.L., Redakteur der Zeitung "Русский фронт Московии" /"Russische Front Moskowiens"/, Moskau

Dsikowizkij A.W., Chefredakteur der Zeitung "Казачий Взгляд" /"Der Kasakenblick"/, Obninsk, Gebiet Kaluga

Duschenow K.J., Chefredakteur der Zeitung "Русь Православная" /"Die Christlich-Orthodoxe Rus"/ (St.Petersburg)

Jegorow A.G., Redakteur der Zeitung "Витязь" /"Der Hüne"/ (Barnaul)

Jerschkow K.I., Vorsitzender der christlich-orthodoxen Russisch-Serbischer Bruderschaft (Moskau)

Iwaschow L.G., Generaloberst, Doktor der Geschichtswissenschaft (Moskau)

Saderej W.A., Chefredakteur der Zeitung "Знание – власть" /" Wissen ist Macht"/ (Gebiet Moskau)

Kalentjew W.F., Chefredakteur der Zeitung "Отчизна" /"Das Vaterland"/ (Nishnij Nowgorod)

Kartaschowa N.W., Dichterin (Moskau)

Klimow D.W., der verantwortliche Sekretär der Zeitung "Земское обозрение" /"Rundschau der Landstände"/ (Saratow)

Klykow W.M., Volkskünstler Russlands, das Oberhaupt der Bewegung für das Allrussische Konzil /"Русское Соборное Движение"/ (Moskau)

Kolodesenko I.W., Chefredakteur der Zeitung "Родная Сибирь" /"Unsere Heimat Sibirien"/ (Nowosibirsk)

Kulebjakin I.W., Chefredakteur der Zeitung "Московские ворота" /"Das Moskauer Tor"/ (Obninsk)

Lisunow I.K., der Ataman (Anführer) der Kasakengemeinde "Спас" /"Der Erretter"/ (Obninsk)

Mironow B.S., Schriftsteller, Vorsitzender des Verbandes der slawischen Journalisten (Moskau)

Mironow W.L., Chefredakteur der Zeitung "Русский фронт Кубани" /"Russische Front von Kuban"/ (Krasnodar)

Mironowa T.L., Doktor der Philologie, Schriftstellerin (Moskau)

Mkrtschjan J.W., Sängerin, Preisträger des Puschkin-Preises, Leiterin des Abendzyklus "Возвращение на Родину" /"Die Heimkehr"/ (Moskau)

Nasarow M.W., Schriftsteller-Historiker, Publizist, Leiter des Verlages "Русская идея" /"Russische Idee"/ (Moskau)

Ossipow W.N., das Oberhaupt des Bundes "Христианское Возрождение" /"Die Christliche Wiedergeburt"/ (Moskau)

Paschtschenko O.A., Chefredakteur der "Красноярская газета" /"Die Krasnojarsker Zeitung"/ (Krasnojarsk)

Putinzew  S.A., Chefredakteur der Zeitung "За Русь!" /"Für die Rus!"/ (Noworossijsk)

Ryshko W.J., Regiesseur - Dokumentarist (Moskau)

Saweljew J.W., Vorsitzender des Vorstandes der Russischen Gemeinde (Jekaterinburg)

Solujanow A.P., Generalmajor, der Held der Sowjetunion, das Oberhaupt des Bundes des Erzengels Michael (Moskau)

Spasskij B.W., der 10.Schachweltmeister, Chefredakteur der Zeitung "Шахматная неделя" /"Die Schachwoche"/ (Paris-Moskau)

Sprjadyschew W.M., Chefredakteur der Zeitung "Русский фронт Поволжья" /"Russische Front des Wolgagebiets"/ (die Stadt Wolshskij, Gebiet Wolgograd)

Terentjew S.W., Chefredakteur der Zeitung "Колокол" /"Die Glocke"/ (Wolgograd)

Turik A.S., Chefredakteur der Zeitung "Русский Восток" /"Der Russische Osten"/ (Irkutsk)

Chatjuschin W.W., stellvertretender Chefredakteur der Zeitschrift "Молодая гвардия" /"Die Junge Garde"/ (Moskau)

Schafarewitsch I.R., Akademiker der Russischen Akademie der Wissenschaften /RAN/ (Moskau)

Schachmatow A.W., Sänger, Leiter des Russischen Weltzentrums (Sydney-Moskau).

Und andere Unterschriften (insgesamt gegen 5000 Unterschriften, darunter vieler Kleriker der Russisch-Orthodoxen Kirche).

Anmerkung der Redaktion des Verlages "Russische Idee":

Die Unterschriften sind nach dem Stand auf 20.03.2005 angegeben worden, und zwar so, wie sie unter dem Dokument stehen, das an die Staatsanwaltschaft übergeben worden ist. Die darauffolgenden Veränderungen sind hier nicht berücksichtigt. Das russische Original des hiermit ins Deutsche übersetzten Appells samt Unterschriften ist am 21.März 2005 von M.W.Nasarow und W.N.Ossipow im unterstützenden Gebetsbeisein von ungefähr 50 Menschen, die sich im Frost vor dem Gebäude der Generalstaatsanwaltschaft versammelt haben, persönlich übergeben worden.

Zum Zeitpunkt der Ablieferung zum Druck der 2.Auflage des vorliegenden Buches* überstieg die Zahl der Unterschriften 15 000, unter ihnen die Unterschriften von ungefähr 50 Kleriker und einem Bischof.

Gleichzeitig mit diesem Appell ging an die Generalstaatsanwaltschaft auch der Aufruf seitens der jüdischen Organisationen mit der Forderung, gegen den Autoren und die Unterzeichner des "Appells 5000" ein Gerichtsverfahren nach Artikel 282 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation ("Anstachelung zum nationalen Haß") anzustrengen. Diese beiden Erklärungen übergab die Generalstaatsanwaltschaft zwecks Prüfu
g an die Basmannaja Überregionale Staatsanwaltschaft der Stadt Moskau, die am 24.Juni 2005 folgenden Beschluß fasste:

1. Der "Appell 5000" enthält keinen strafbaren Tatbestand – weder objektiv, noch subjektiv, deswegen wird auf die Einleitung eines Gerichtsverfahrens gegen die Unterzeichner verzichtet.

2. In Bezug auf den jüdischen Verhaltenskodex "Schulhan Aruch" aber, gegen den der "Appell 5000" gerichtet ist, führt die Staatsanwaltschaft folgenden Befund des gleichen Experten an (Schrägschrift stammt von uns):

"Die im Buch "Kizur Schulhan Aruch" verwendeten verbalen Mittel drücken negative Einstellungen gegenüber jeden – ohne Konkretisierung – Andersstämmigen (Nichtjuden, Goi) und jeden – ohne Konkretisierung – Andersgläubigen (Nichtjudaisten, Akum) aus. Alle Andersgläubigen – ohne jegliche Ausnahme – sind Heiden, Götzenanbeter... Im Text des Buches "Kizur Schulhan Aruch" werden spezielle verbale Mittel zwecks zielgerichtete Wiedergabe beleidigender Charakteristika, ... und Aufforderungen zu Handlungen gegen eine etwaige Nation oder Einzelpersonen als ihre Repräsentanten benutzt, weil das Buch "Kizur Schulhan Aruch" – ein Gesetzbuch ist, das dem Juden (Judaisten) bestimmte Handlungen, bestimmte Einstellung, bestimmte Verhaltensweise gegenüber Nichtjuden (Nichtjudaisten) vorschreibt, was seitens der Letzten als negatives und beleidigendes Verhalten aufgefaßt werden kann".

Nichtsdestotrotz, unter einem enormen Druck der internationalen jüdischen Organisationen, der Regierung des Staates Israel und des State Departement der USA, verfügte der Ministerpräsident der Russischen Föderation Michail Fradkow (Jude) die Einstellung der Prüfung des "Kizur Schulhan Aruch" und den Verzicht auf Einleitung eines Gerichtsverfahrens gegen seine Herausgeber. Die Generalstaatsanwaltschaft war gezwungen, ihre entsprechende Handlungsweise durch angebliches Nichtvorhandensein des "Vorsatzes" in den Handlungen der Herausgeber zu begründen, obwohl diese Letzten im Vorwort zum besagten Gesetzbuch genau das Gegenteil behaupten, indem sie die Juden auffordern, die darin enthaltenen Gesetze heute einzuhalten (siehe oben im Text des "Appells 5000"). Trotz alledem ist die beleidigende Natur dieses jüdischen Verhaltenskodexes offensichtlich und durch Expertise belegt – und das ist eine wichtige Errungenschaft der russischen patriotischen Bewegung.

Im Folgenden haben jüdische Führer zweimal ihre Appelle an die Staatsanwaltschaft gerichtet - mit der Forderung, ein Gerichtsverfahren gegen den Autoren des "Appells 5000" M.V.Nasarow als "Antisemiten" anzustrengen, und beide Male (Beschlüsse vom 31.August 2005 und vom 14.März 2006) hat die Staatsanwaltschaft diese Forderungen abgelehnt: "Vorwürfe an die Adresse von M.V.Nasarow entbehren jeglicher Grundlage, weil dieser Autor sich bloß an den Prinzipien der orthodoxen christlichen Lehre festhält, die eine anerkannte geistig-moralische Welttradition darstellt... Äußerungen von Nasarow spiegeln die orthodoxe christliche religiös-philosophische Konzeption der Weltgeschichte wider und sind kein Ausdruck von Antisemitismus und Faschismus".

Обращение на разных языках:
English   France   Espanol   Deutsch   Italiano   Česko   Polska   Русский   Greece   Japanese   Arabic
If you have friends who do not understand Russian, the Petition has been translated in several other languages

<![if !supportLists]>· <![endif]>Dieser Appell ist im Buch: М.В.Назаров. Жить без страха иудейска! Москва, "Русскаяидея", 2005 /M.W.Nasarow. Leben ohne Furcht vor Juden! Moskau, Verlag "Russische Idee", 2005/ herausgegeben worden /Anmerkung des Übersetzers/.

Постоянный адрес страницы: https://rusidea.org/2305

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